Der Weg zur Psychotherapie

Gesetzlich versichert

Ambulante Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wenn eine Zulassung für den Leistungsbereich besteht.

Diese besteht bei Herrn Dr. Rhody als auch bei Frau M. Sc. Korsinek. Sie können bei uns eine ambulante Psychotherapie machen, die von ihrer gesetzlichen Krankenkasse getragen wird. (Alle Kassen)

 

Zur Terminabsprache rufen Sie uns am Besten in den Öffnungszeiten an. 

Auf einen Blick: gesetzlich versichert

Kontaktaufnahme
über die Praxis oder die Terminservicestelle der kassenärztlichen Vereinigung MV unter der Telefonnummer 116117.

Sprechstunde
Kennenlerngespräch von 50min (Abklärung, ob behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt)

Probatorik 
4 Sitzungen um ein individuelles Störnugsmodell zu erstellen und um die Entscheidung über Therapieantrag zu besprechen.

Therapie
Beginn der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung.

Was ist wenn ich keinen Platz bekomme?

Der Bedarf nach Psychotherapie steigt stetig. Wir bitten um Verständnis, dass wir bei ausgelasteten Kapazitäten eine Warteliste führen. Damit wir auch ihren Bedarf besser einschätzen können, empfehlen wir sich aller 8 Wochen nochmal bei uns zu melden. 

Privatpatienten & Beihilfeberechtigte

Bei Privatversicherten kommt es auf den jeweiligen Tarif an, zu dem Sie sich versichert haben. Manche Tarife enthalten eine Höchstanzahl von Therapiesitzungen pro Jahr, andere sehen einen gewissen Eigenanteil vor. Bitte informieren Sie sich in Ihrem eigenen Interesse vor Beginn der Behandlung über Ihre Versicherungskonditionen.

Sollten Sie das erste Mal bei uns sein, ist es erforderlich zunächst eine Sprechstunde durchzuführen.

Auf einen Blick: Privatpatienten

Sprechstunde

 Kennenlerngespräch von 50min
(Abklärung, ob behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt)

Probatorik

Erstellen eines individuellen Störnugsmodells anhand der Diagnostik und Entwicklung der Therapieziele. 4 Sitzungen sind dafür vorgesehen.

Entscheidung

Entscheidung für oder gegen einen Therapieantrag bei der privaten Krankenkasse.

Therapie

Beginn der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung.

Wichtig:
 Das von Ihnen gezahlte Honorar wird in der Regel bei bewilligter Therapie von der privaten Krankenkasse erstattet. Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen, so auch für Selbstzahler erfolgt grundsätzlich unabhängig vom individuellen Versicherungstarif nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP / GOÄ) .